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BVerwG, 16.10.2013 - 4 B 2.13, 4 B 2.13 (4 C 33.13) |
Zitiervorschläge
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.2013 - 4 B 2.13, 4 B 2.13 (4 C 33.13) (https://dejure.org/2013,29807)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 2013 - 4 B 2.13, 4 B 2.13 (4 C 33.13) (https://dejure.org/2013,29807)
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 113 Abs 1 S 4 VwGO, § 91 VwGO
Klageänderung und Streitgegenstand einer Fortsetzungsfeststellungsklage - Wolters Kluwer
Klageänderung bei Umstellung einer erledigten Verpflichtungsklage wegen Erteilung eines Bauvorbescheids auf den Feststellungsantrag
- rewis.io
Klageänderung und Streitgegenstand einer Fortsetzungsfeststellungsklage
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Klageänderung bei Umstellung einer erledigten Verpflichtungsklage wegen Erteilung eines Bauvorbescheids auf den Feststellungsantrag
- datenbank.nwb.de
Klageänderung und Streitgegenstand einer Fortsetzungsfeststellungsklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 14.07.2009 - 2 K 2249/08
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2012 - 7 A 2024/09
- BVerwG, 16.10.2013 - 4 B 2.13, 4 B 2.13 (4 C 33.13)
- BVerwG, 04.12.2014 - 4 C 33.13
Wird zitiert von ... (3)
- VG Berlin, 22.01.2014 - 7 K 117.13
Brustimplantat kein Hindernis für den Polizeidienst
Die Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Bewerbungsablehnung hat Erfolg, unabhängig davon, ob auf den Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses oder auf den der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung abzustellen ist (vgl. zu letzterem BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 2013 - BVerwG 4 B 2.13, u.a. -, juris, Rn. 1 …und Urteil vom 16. Mai 2007 - BVerwG 3 C 8.06 -, juris, Rn. 17 f.). - VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 11 S 1770/13
Erteilung einer Aufenthalterlaubnis nach § 25 Abs. 3 AufenthG 2004 in der bis zum …
Nachdem der anwaltlich vertretene Kläger, der mit Verfügung vom 05.12.2013 und in der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen worden ist, dass vom Eintritt einer Erledigung auszugehen sein dürfte, einen Fortsetzungsfeststellungsantrag nicht gestellt hat, kann offenbleiben, ob er die Feststellung hätte begehren können, dass die Ablehnung der beantragten Aufenthaltserlaubnis im Zeitpunkt des Eintritts der Erledigung rechtswidrig war (vgl. aber die Zulassung der Revision BVerwG, Beschluss vom 16.10.2013 - 4 B 2.13, 4 B 2.13 - juris). - VG Düsseldorf, 04.12.2014 - 9 K 2434/12
Erteilung eines Vorbescheids für die Errichtung eines Lebensmittel-Discounters …
Dabei kann dahinstehen, ob die (hilfsweise) Umstellung auf die Fortsetzungsfeststellungsanträge jeweils als Umstellung auf einen Fortsetzungsfeststellungsantrag zulässig ist, oder ob eine Klageänderung nach § 91 VwGO gegeben ist, vgl. für letzteres bei Fallgestaltungen der vorliegenden Art OVG NRW, Beschluss vom 12. Oktober 2012 - 7 A 2024/09 -, juris; Revision zugelassen mit Beschluss des BVerwG vom 16. Oktober 2013 - 4 B 2/13 -, juris.